1. Vermietungsgegenstand:
1.1. Über die Internetseite
www.ferienwohnungen-freiburg-martin.de
und andere Internetportale vermieten wir als
Beherbergungsbetrieb Ferienwohnungen in eigenem
Namen und auf eigene Rechnungen.
1.2. Die Ausstattungselemente, welche in den Medien
angegeben und abgebildet sind, sind unverbindliche
Beispiele. Die Ausstattung kann im Einzelfall ver-
ändert sein.
2. Leistung
2.1 Wir als Beherbergungsbetrieb sind verpflichtet,
die reservierten Unterkünfte für den gebuchten Zeit-
raum zur Verfügung zu stellen.
Der Vermieter haftet für die sorgfältige Vornahme
der Reservierung sowie die Bereitstellung der Ferien-
wohnung. Bei widrigen Umständen bzw. bei höherer
Gewalt hat der Vermieter das Recht, dem Mieter und
die mit angemeldeten Personen eine gleichwertige
Ersatz-Unterkunft anzubieten. Es besteht für beide
Seiten die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen, wenn
kein gleichwertiges Ersatzobjekt angeboten werden
kann oder der Mieter mit dem Ersatzobjekt nicht ein-
verstanden ist. In diesem Fall beschränkt sich die
Haftung des Vermieters auf die Erstattung der bereits
im Vorfeld leisteten Zahlung.
2.2 Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Preis für
die Vertragsdauer zu bezahlen. Diese Pflicht besteht
unabhängig davon, ob der Mieter die Ferienwohnung
wirklich genutzt hat oder nicht.
2.3.In unseren Leistungen sind keine Versicherungen
enthalten.
3. Abschluss des Vertrages
3.1. Der Mietvertrag zwischen Mieter und dem
Beherbergungsbetrieb kann mündlich oder schrift-
lich mit Brief, Telefax oder Mail abgeschlossen
werden und gilt bei beidseitiger Zusage als
verbindlich geschlossen.
3.2. Eine vom Beherbergungsbetrieb angeforderte
Anzahlung bzw. Vorauszahlung muss vom Mieter
fristgerecht bezahlt werden, ansonsten kann die
Reservierungszusage gegenstandslos werden.
4. Preise
4.1. Die auf unserer homepage und in den Medien
angegebenen Preise sind verbindlich.
4.2. Die in der Buchungsbestätigung aufgeführten
Preise sind Endpreise und beinhalten alle Neben-
kosten. Dusch-Hand-Geschirrtücher, sowie die
Bettwäsche werden kostenlos zur Verfügung gestellt.
4.3. Die gebuchte Ferienwohnung darf nur von der ange-
gebenen Personenzahl, wie in der Reservierungs-
bestätigung angegeben bewohnt werden. Hierbei
gelten Kinder als Personen.
5. Zahlung
Wie allgemein üblich, ist der vereinbarte Betrag voll-
ständig in bar bei Schlüsselübergabe gegen Aus-
händigung einer entsprechenden Quittung bzw.
Rechnung zu bezahlen.
5.1.Wird am Tag der Anreise die Unterkunft abgesagt,
erscheint der Gast nicht oder reisen weniger Personen
als gebucht an, ist der volle Preis zu bezahlen.
5.2.Bricht ein Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er
gleichwohl zur Zahlung des gebuchten Aufenthaltes
verpflichtet.
6. Stornierung
6.1.Für eventuelle Stornierungen gelten ausschliesslich
die allgemeinen Reservierungsbestimmungen des
deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes.
7. An- und Abreise
7.1.Die Ferienwohnung kann ab 13 Uhr am Anreisetag
bezogen werden. Die Abreise hat am Tage der Ab-
reise bis spätestens 11 Uhr erfolgen. Hiervon ab-
weichende Zeiten sind mit dem Vermieter zu
vereinbaren.
7.2.Sollte der Mieter nicht in der Lage sein, die mit dem
Gastgeber vereinbarte Anreisezeit einzuhalten, ist
dieser verpflichtet, den Gastgeber rechtzeitig davon
in Kenntnis zu setzen.
8. Kündigung
8.1.Wir als Beherbergungsbetrieb behalten uns vor,
die Anmietung der Ferienwohnung vor Ablauf der
Vertragsdauer mit Angabe eines wichtigen Grundes
zu beenden. Wenn ein Missbrauch einer Ferien-
wohnung durch den Mieter vorliegt, ist der Vermieter
berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger
Wirkung zu kündigen. Hierzu gehören Diebstahl,
Sachbeschädigung, Ruhestörung der Mitbewohner.
9. Sorgfaltspflichen
9.1.Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen,
Ferienwohnung, Wohnhaus, Inventar und Außenan-
lagen pfleglich zu behandeln. Wenn während des
Mietverhältnisses Schäden an der Ferienwohnung,
Wohnhaus, Inventar, Außenanlagen auftreten, ist
der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Ver-
mieter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festge-
stellte Mängel und Schäden müssen sofort bei dem
Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der
Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von
Schäden und Mängeln ist eine angemessen Frist
einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die
erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen
der Ferienwohnung bei dem Vermieter eingehen,
sind ebenfalls vom Schadensersatz ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der
Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetz-
lichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer
Behebung der Störung beizutragen und eventuell
entstandenen Schaden gering zu halten.
Das Verstellen von Betten, Tischen oder sonstigen
Einrichtungsgegenständen ist nur in Absprache erlaubt
und am Abreisetag wieder in den ursprünglichen Zustand
zu setzen. Dies gilt unter anderem auch für den TV,
dessen Neigung an der Wandaufhängung nicht verstellt
werden darf.
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegen-
stände zu entfernen, der Hausmüll in den vorge-
sehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber
und abgewaschen in den Küchenschränken zu
lagern.
Es ist strikt verboten, die vorhandenen Rauchmelder
zu entfernen, bzw. zu manipulieren, damit sie nicht
mehr funktionieren.
Die Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung
zu halten. Aus versicherungstechnischen Gründen sind
beim Verlassen der Wohnung sämtliche Türen und Fenster
zu schließen. Die Ferienwohnungen sind absolute
Nichtraucherwohnungen. Für den Verlust des
Schlüssels ist der Mieter verantwortlich und muss
entstehende Kosten für einen neuen Schlüssel bzw.
den Austausch des Schlosses übernehmen.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.