Allgemeine Geschäftsbedingungen


1.    Vermietungsgegenstand:

1.1. Über die Internetseite

       www.ferienwohnungen-freiburg-martin.de

       und andere Internetportale vermieten wir als

       Beherbergungsbetrieb Ferienwohnungen in eigenem

       Namen und auf eigene Rechnungen.

1.2. Die Ausstattungselemente, welche in den Medien

       angegeben und abgebildet sind, sind unverbindliche

       Beispiele. Die Ausstattung kann im Einzelfall ver-

       ändert sein.

 

2.   Leistung

2.1 Wir als Beherbergungsbetrieb sind verpflichtet,

      die reservierten Unterkünfte für den gebuchten Zeit-

      raum zur Verfügung zu stellen.

      Der Vermieter haftet für die sorgfältige Vornahme

      der Reservierung sowie die Bereitstellung der Ferien-

      wohnung. Bei widrigen Umständen bzw. bei höherer

      Gewalt hat der Vermieter das Recht, dem Mieter und

      die mit angemeldeten Personen eine gleichwertige

      Ersatz-Unterkunft anzubieten. Es besteht für beide

      Seiten die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen, wenn

      kein gleichwertiges Ersatzobjekt angeboten werden

      kann oder der Mieter mit dem Ersatzobjekt nicht ein-

      verstanden ist. In diesem Fall beschränkt sich die

      Haftung des Vermieters auf die Erstattung der bereits

      im Vorfeld leisteten Zahlung.

2.2 Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Preis für

      die Vertragsdauer zu bezahlen.  Diese Pflicht besteht

      unabhängig davon, ob der Mieter die Ferienwohnung

      wirklich genutzt hat oder nicht.

2.3.In unseren Leistungen sind keine Versicherungen

      enthalten.

 

3.    Abschluss des Vertrages
3.1. Der Mietvertrag zwischen Mieter und dem

       Beherbergungsbetrieb kann mündlich oder schrift-

       lich mit Brief, Telefax oder Mail abgeschlossen

       werden und gilt bei beidseitiger Zusage als

       verbindlich geschlossen.

3.2. Eine vom Beherbergungsbetrieb angeforderte

       Anzahlung bzw. Vorauszahlung muss vom Mieter

       fristgerecht bezahlt werden, ansonsten kann die

       Reservierungszusage gegenstandslos werden.

 

4.    Preise

4.1. Die auf unserer homepage und in den Medien

       angegebenen Preise sind verbindlich.

4.2. Die in der Buchungsbestätigung aufgeführten

       Preise sind Endpreise und beinhalten alle Neben-

       kosten.  Dusch-Hand-Geschirrtücher, sowie die

       Bettwäsche werden kostenlos zur Verfügung gestellt.

4.3. Die gebuchte Ferienwohnung darf nur von der ange-

       gebenen Personenzahl, wie in der Reservierungs-

       bestätigung angegeben bewohnt werden. Hierbei

       gelten Kinder als Personen.

 

5.   Zahlung

      Wie allgemein üblich, ist der vereinbarte Betrag voll-

      ständig in bar bei Schlüsselübergabe gegen Aus-

      händigung einer entsprechenden Quittung bzw.

      Rechnung zu bezahlen.

5.1.Wird am Tag der Anreise die Unterkunft abgesagt,

      erscheint der Gast nicht oder reisen weniger Personen

      als gebucht an, ist der volle Preis zu bezahlen.

5.2.Bricht ein Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er

      gleichwohl zur Zahlung des gebuchten Aufenthaltes

      verpflichtet.

 

6.   Stornierung

6.1.Für eventuelle Stornierungen gelten ausschliesslich

      die allgemeinen Reservierungsbestimmungen des

      deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes.

 

7.   An- und Abreise

7.1.Die Ferienwohnung kann ab 13 Uhr am Anreisetag

      bezogen werden. Die Abreise hat am Tage der Ab-

      reise bis spätestens 11 Uhr erfolgen. Hiervon ab-

      weichende Zeiten sind mit dem Vermieter zu

      vereinbaren.

7.2.Sollte der Mieter nicht in der Lage sein, die mit dem

      Gastgeber vereinbarte Anreisezeit einzuhalten, ist

      dieser verpflichtet, den Gastgeber rechtzeitig davon

      in Kenntnis zu setzen.

 

8.   Kündigung

8.1.Wir als Beherbergungsbetrieb behalten uns vor,

      die Anmietung der Ferienwohnung vor Ablauf der

      Vertragsdauer mit Angabe eines wichtigen Grundes

      zu beenden. Wenn ein Missbrauch einer Ferien-

      wohnung durch den Mieter vorliegt, ist der Vermieter

      berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger

      Wirkung zu kündigen. Hierzu gehören Diebstahl,     

      Sachbeschädigung, Ruhestörung der Mitbewohner.

   

9.   Sorgfaltspflichen

9.1.Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen,

      Ferienwohnung, Wohnhaus, Inventar und Außenan-

      lagen pfleglich zu behandeln. Wenn während des

      Mietverhältnisses Schäden an der Ferienwohnung,

      Wohnhaus, Inventar, Außenanlagen auftreten, ist

      der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Ver-

      mieter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festge-

      stellte Mängel und Schäden müssen sofort bei dem

      Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der

      Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von

      Schäden und Mängeln ist eine angemessen Frist

      einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die

      erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen

      der Ferienwohnung bei dem Vermieter eingehen,

      sind ebenfalls vom Schadensersatz ausgeschlossen.

      Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der

      Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetz-

      lichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer

      Behebung der Störung beizutragen und eventuell

      entstandenen Schaden gering zu halten.

      Das Verstellen von Betten, Tischen oder sonstigen

      Einrichtungsgegenständen ist nur in Absprache erlaubt

      und am Abreisetag wieder in den ursprünglichen Zustand

      zu setzen. Dies gilt unter anderem auch für den TV,

      dessen Neigung an der Wandaufhängung nicht verstellt

      werden darf.

      Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegen-

      stände zu entfernen, der Hausmüll in den vorge-

      sehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber

      und abgewaschen in den Küchenschränken zu

      lagern.

      Es ist strikt verboten, die vorhandenen Rauchmelder

      zu entfernen, bzw. zu manipulieren, damit sie nicht

      mehr funktionieren.

      Die Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung

      zu halten. Aus versicherungstechnischen Gründen sind

      beim Verlassen der Wohnung sämtliche Türen und Fenster

      zu schließen. Die Ferienwohnungen sind absolute

      Nichtraucherwohnungen. Für den Verlust des

      Schlüssels ist der Mieter verantwortlich und muss

      entstehende Kosten für einen neuen Schlüssel bzw.

      den Austausch des Schlosses übernehmen.

 

10. Gerichtsstand

      Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.