Reservierungsbestimmungen

Allgemeine Reservierungsbestimmungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe (Ferienwohnungen).

 

1. Reservierungsbedingungen:

     Lieber Gast,

     diese Reisebedingungen und Hinweise regeln die

     Rechtsbeziehungen zwischen dem Gast und dem

     Beherbergungsbetrieb. Bitte schenken Sie Ihnen

     Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen

     Sie diese Reservierungsbedingungen und Konditionen

     an. Vertragliche Beziehungen entstehen jeweils

     zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast.

 

     Für Buchung und Abwicklung gelten die nach-
     folgenden Bedingungen: 
 
2.  Beherbergungsvertrag - Rechte und Pflichten:
 

    Wird eine Ferienwohnung bestellt und bestätigt, so ist

    ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen. Die

    Schriftform ist nicht erforderlich. Eine telefonische Be-

    stellung reicht aus. Der Gastaufnahmevertrag ver-

    pflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Ver-

    trages. gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag ab-

    geschlossen ist. Bei schriftlicher Bestellung (An-

    meldung) stellt diese ein verbindliches Angebot

    zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages dar.

    (Siehe dazu Punkt 4.1)

3.  Leistungen und Preise:

 

     Die angegebenen Preise sind Endpreise. Sie schliessen

     alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben.

     Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern,

     werden nur bei  einer ausdrücklichen, schriftlichen

     Bestätigung verbindlich.

 

4.  Buchung und Abrechnung

 

4.1 Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot zum
      Abschluss eines Beherbergungsvertrages mit dem
      Beherbergungsbetrieb. Sie erfolgt durch den Bucher

      auf für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Gäste,

      bzw. Teilnehmer. Nach Erhalt der Reservierungs-

      bestätigung kommt ein für beide Vertragspartner

      bindender Gastaufnahmevertrag zustande.


4.2 Die Abrechnung erfolgt direkt in bar zwischen dem

      Bucher (ggf. gleichzeitig Gast) und dem Vertreter
      des Beherbergungsbetriebes. Lediglich bei aus-

      drücklichem Hinweis auf der Reservierungsbe-

      stätigung erfolgt in Ausnahmefällen eine Rechnungs-

      stellung durch den Vertreter des Beherbergungs-

      betriebes.     

 

5.  Rücktritt - Stornierungen:

     Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Wenn der
     Gast von der verb indlichen Buchung zurücktritt, oder

     gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nimmt, so hat

     der Beherbergungsbetrieb bzw. Vermieter nach dem

     grundsätzlich Anspruch auf die volle Vergütung, ab-

     züglich dessen, was in Folge der Nichtinanspruch-

     nahme der Leistung erspart wird.

     Nach allgemeinen, von der Rechtssprechung ge-

     billigten Erfahrungssätzen sind in der Regel folgende

     Berechnungen üblich:

 

     80 % des gebuchten Übernachtungspreises, soweit keine

     anderweitige kurzfristige Vermietung erfolgen kann.

 

6. Storno / Rücktrittskonditionen:

 

     Buchungen von Ferienwohnungen und    

     Privatunterkünften:

 

     Bei Rücktritt ab dem 7. Tag bis 2. Tag vor Anreise

     wird 60 % des gebuchten Umsatzes in Rechnung

     gestellt. Bei Rücktritt ab einem Tag vor Anreise

     oder bei Nichtantritt wird 80 % des gebuchten

     Umsatzes in Rechnung gestellt, sofern keine

     anderweitige Vermietung erfolgen kann.

 

6.1 Nichtanreise (No-Show)

 

      Sowohl für Gruppenbuchungen als auch für

      Einzelreisende gilt:

      Der Vermieter ist berechtigt, bis zu 80 % der

      Gesamtbuchung in Rechnung zu stellen, sofern

      die bereit gestellten Kapazitäten nicht ander-

      weitig vermietet werden konnten.

   
7.  Umbuchungen:

 

     Umbuchungen wie Änderungen der Zimmerart,

     der Zimmeranzahl, der An- und Abreisedaten,

     sowie Stornierungen, können jederzeit vorge-

     nommen werden. Bitte beachten Sie die

     geltenden Fristen und Konditionen für Ihre

     Buchung.

 

8.  Haftung:

   
     Für die Erbringung der gebuchten Leistungen ist

     der Beherbergungsbetrieb direkt einstands-

     pflichtig.

 

 9.  Reklamation / Mängelanzeige

 

     Soweit Mängel bei der Erbringung der gebuchten

     Leistungen auftreten, sollte sich der Gast sofort

      anden jeweiligen Leistungsträger wenden, damit

     abgeholfen werden kann.