Allgemeine Reservierungsbestimmungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe (Ferienwohnungen).
1. Reservierungsbedingungen: |
Lieber Gast, |
diese Reisebedingungen und Hinweise regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb. Bitte schenken Sie Ihnen Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reservierungsbedingungen und Konditionen an. Vertragliche Beziehungen entstehen jeweils zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast.
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Für Buchung und Abwicklung gelten die nach- |
folgenden Bedingungen: |
2. Beherbergungsvertrag - Rechte und Pflichten: |
Wird eine Ferienwohnung bestellt und bestätigt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen. Die
Schriftform ist nicht erforderlich. Eine telefonische Be-
stellung reicht aus. Der Gastaufnahmevertrag ver-
pflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Ver-
trages. gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag ab-
geschlossen ist. Bei schriftlicher Bestellung (An-
meldung) stellt diese ein verbindliches Angebot
zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages dar. (Siehe dazu Punkt 4.1) |
3. Leistungen und Preise:
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Die angegebenen Preise sind Endpreise. Sie schliessen
alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, werden nur bei einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung verbindlich.
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4. Buchung und Abrechnung
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4.1 Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot zum |
Abschluss eines Beherbergungsvertrages mit dem |
Beherbergungsbetrieb. Sie erfolgt durch den Bucher
auf für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Gäste, bzw. Teilnehmer. Nach Erhalt der Reservierungs- bestätigung kommt ein für beide Vertragspartner
bindender Gastaufnahmevertrag zustande.
Bucher (ggf. gleichzeitig Gast) und dem Vertreter
drücklichem Hinweis auf der Reservierungsbe-
stätigung erfolgt in Ausnahmefällen eine Rechnungs-
stellung durch den Vertreter des Beherbergungs- betriebes.
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5. Rücktritt - Stornierungen: |
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Wenn
der
gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nimmt, so hat
der Beherbergungsbetrieb bzw. Vermieter nach dem grundsätzlich Anspruch auf die volle Vergütung, ab-
züglich dessen, was in Folge der Nichtinanspruch-
nahme der Leistung erspart wird.
Nach allgemeinen, von der Rechtssprechung ge-
billigten Erfahrungssätzen sind in der Regel folgende
Berechnungen üblich:
80 % des gebuchten Übernachtungspreises, soweit keine anderweitige kurzfristige Vermietung erfolgen kann.
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6. Storno / Rücktrittskonditionen:
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Buchungen von Ferienwohnungen und Privatunterkünften:
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Bei Rücktritt ab dem 7. Tag bis 2. Tag vor Anreise wird 60 % des gebuchten Umsatzes in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt ab einem Tag vor Anreise oder bei Nichtantritt wird 80 % des gebuchten Umsatzes in Rechnung gestellt, sofern keine anderweitige Vermietung erfolgen kann.
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6.1 Nichtanreise (No-Show)
Sowohl für Gruppenbuchungen als auch für
Einzelreisende gilt: Der Vermieter ist berechtigt, bis zu 80 % der Gesamtbuchung in Rechnung zu stellen, sofern die bereit gestellten Kapazitäten nicht ander-
weitig vermietet werden konnten.
Umbuchungen wie Änderungen der Zimmerart,
der Zimmeranzahl, der An- und Abreisedaten,
sowie Stornierungen, können jederzeit vorge- nommen werden. Bitte beachten Sie die geltenden Fristen und Konditionen für Ihre Buchung.
8. Haftung:
der Beherbergungsbetrieb direkt einstands- pflichtig.
9. Reklamation / Mängelanzeige
Soweit Mängel bei der Erbringung der gebuchten Leistungen auftreten, sollte sich der Gast sofort anden jeweiligen Leistungsträger wenden, damit
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